Norm
ABGB §1096 BRechtssatz
Ist eine jederzeit betriebsbereite Stiegenbeleuchtung durch die tatsächliche Übung zum Bestandteil des bedungenen Gebrauches der Bestandsache geworden, so stellt die Unterlassung der raschen Behebung einer Störung eine Verletzung des Bestandvertrages dar (Sturz im unbeleuchteten Stiegenhaus).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024556Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.12.2015