Norm
StPO §191 ARechtssatz
Unter Entfernung vom Wohnort ist die Entfernung von der Wohngemeinde und nicht etwa die Entfernung von der Wohnung zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0097855Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009