Norm
ABGB §276 IeRechtssatz
Wenn innerhalb der Rechtsmittelfrist der bisherige Abwesenheitskurator (der nicht Rechtsanwalt ist) um seine Abberufung und um Neubestellung eines Rechtsanwaltes als Abwesenheitskurator für das Berufungsverfahren ersucht, wird durch die Abberufung die Rechtsmittelfrist unterbrochen. Sie beginnt für den neu bestellten Abwesenheitskurator von Neuem zu laufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0049298Dokumentnummer
JJR_19540324_OGH0002_0010OB00212_5400000_001