RS OGH 1954/3/25 IVZR140/53

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Veröffentlicht am 25.03.1954
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Norm

ABGB §1175 ff F
ABGB §1192

Rechtssatz

Setzt ein Ehemann, der mit seiner Ehefrau Gütertrennung vereinbart hat, seine volle Arbeitskraft in dem seiner Ehefrau gehörigen Erwerbsgeschäft ein, so kann zwischen den Ehegatten eine Innengesellschaft bestehen, die dem Ehemann eine Anspruch auf Beteiligung an den Erträgnissen des Unternehmens gibt. Veröff: MDR 1954,537

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1954:RS0103341

Dokumentnummer

JJR_19540325_AUSL000_0040ZR00140_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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