Norm
ABGB §1175 ff FRechtssatz
Setzt ein Ehemann, der mit seiner Ehefrau Gütertrennung vereinbart hat, seine volle Arbeitskraft in dem seiner Ehefrau gehörigen Erwerbsgeschäft ein, so kann zwischen den Ehegatten eine Innengesellschaft bestehen, die dem Ehemann eine Anspruch auf Beteiligung an den Erträgnissen des Unternehmens gibt. Veröff: MDR 1954,537
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1954:RS0103341Dokumentnummer
JJR_19540325_AUSL000_0040ZR00140_5300000_001