Norm
ABGB §870 CIVRechtssatz
Heranziehung eines Dritten zum Ersatz des durch Vertragsverletzung herbeigeführten Schadens nur bei arglistiger Schädigung (Klage gegen den Untermieter, weil er es geduldet hat, daß der Hauseigentümer über den Hauptmieter hinweg das Geschäftslokal an jemand anderen in Hauptmiete vergeben hat).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004829Dokumentnummer
JJR_19540407_OGH0002_0020OB00881_5300000_001