Norm
ABGB §879 CIIl1Rechtssatz
Ein Bestandvertrag, dessen Zinsvereinbarung wertgesichert ist, wird durch die Nichtgenehmigung der Wertsicherung durch die Preisbehörde nicht nichtig; die Wertsicherung hat vielmehr nur für die Dauer der Preisregelung keine Wirksamkeit, nach deren Wegfall ist sie wieder voll wirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0016789Dokumentnummer
JJR_19540414_OGH0002_0030OB00216_5400000_001