Norm
JN §20 Z5Rechtssatz
Ein Richter, der in erster Instanz wohl an der Verhandlung, nicht aber an der Entscheidung teilgenommen hat, ist von der Entscheidung über die Berufung nicht ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0042020Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2014