Norm
ABGB §964Rechtssatz
Der Verwahrer muss beweisen, dass er an der Erfüllung seiner Obsorgepflicht ohne sein Verschulden verhindert war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0018994Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.01.2020