Norm
EheG §66 ffRechtssatz
In einem Oppositionsprozeß, der gegen Exekutionsführung auf Grund eines Unterhaltsvergleiches (hinsichtlich aufrechter Ehe) geführt wird, weil die Ehe rechtskräftig geschieden wurde, kann nicht der Unterhalt der Ehefrau für die Zeit nach der Scheidung festgesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000876Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009