Norm
ABGB §1154Rechtssatz
Wenn ein Bauer mit einem Landarbeiter einen Vergleich schließt, worin er ihm zweitausend Schilling an restlichem Lohn bedingungslos zusichert, muß er diesen Vergleich einhalten, auch wenn er nachträglich Beiträge zur Sozialversicherung vorgeschrieben bekommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0025854Dokumentnummer
JJR_19540507_OGH0002_0020OB00139_5400000_001