Norm
ABGB §492Rechtssatz
Die Negatorienklage ist abzuweisen, wenn der Beklagte sein Wegerecht nicht auf eine privatrechtliche Dienstbarkeit, sondern auf eine im Verfahren erwiesenen öffentliche Wegeberechtigung stützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0011738Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.04.2010