Norm
EO §251 Z6Rechtssatz
Im Hinblick auf das Vorliegen eines rechtskräftigen Beschlusses, mit welchem die Qualifikation eines Kleinbetriebes verneint wurde, können nur solche Änderungen in den Betriebsverhätlnissen berücksichtigt werden, die diesem Beschluß nachgefolgt sind (vgl auch 2 Ob 998/36, PRZ 1937,66).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0003610Dokumentnummer
JJR_19540519_OGH0002_0010OB00231_5400000_001