Norm
ABGB §1095Rechtssatz
Die einzelnen Miteigentümer eines Hauses sind sowohl hinsichtlich der Erteilung der Zustimmung zur Verbücherung eines Bestandvertrages als auch bezüglich der Schaffung der für die Verbücherung notwendigen Voraussetzungen eine einheitliche Streitpartei im Sinne des § 14 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0020437Dokumentnummer
JJR_19540519_OGH0002_0030OB00831_5300000_001