Norm
ArbUrlG §7Rechtssatz
Die bloße Tatsache des Nichtverbrauches des Urlaubes für das jeweils letzte Dienstjahr genügt, um den Anspruch auf Abfindung des Urlaubes in Geld zu begründen. Daß der Urlaub schon vorher rechtzeitig in natura verlangt werden müßte, ist in Anbetracht der dem § 7 ArbUrlG bezüglich der Abfindung analogen Bestimmungen des § 68 Abs 4 LAO nicht erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0050573Dokumentnummer
JJR_19540525_OGH0002_0040OB00246_5300000_001