Norm
oö LAO §57 Abs1Rechtssatz
Der Dienstnehmer, der an den ihm nach § 57 Abs 1 zustehenden zwei freien Werktagen im Monat gearbeitet hat, kann seine Entlohnung nach § 63 Abs 3 verlangen. Es handelt sich dabei um einen unverzichtbaren gesetzlichen Anspruch, der nicht davon abhängt, ob der Dienstnehmer - etwa in Unkenntnis der ihm zustehenden Rechte - die freien Tage verlangt hat oder nicht. Maßgebend ist nur, ob an diesen Tagen Arbeit geleistet wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0066252Dokumentnummer
JJR_19540525_OGH0002_0040OB00246_5300000_003