Norm
EO §7 AcRechtssatz
Der Exekutionstitel (Endbeschluß) auf Wiederherstellung des früheren Zustandes umfaßt auch die Ersatzvornahme der Anbringung eines unbeschädigten Schlosses und die Wiederherstellung der beschädigten Türe, wenn im Endbeschluß die Besitzstörung durch gewaltsames Eindringen durch eine versperrte Türe festgestellt und der Verpflichtete zur Wiederherstellung des alten Zustandes verhalten wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000384Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012