RS OGH 1954/5/26 1Ob290/54

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Veröffentlicht am 26.05.1954
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Norm

EO §7 Ac
EO §353 Abs1 IA
EO §353 Abs1 IIA
EO §353 Abs1 IIB

Rechtssatz

Der Exekutionstitel (Endbeschluß) auf Wiederherstellung des früheren Zustandes umfaßt auch die Ersatzvornahme der Anbringung eines unbeschädigten Schlosses und die Wiederherstellung der beschädigten Türe, wenn im Endbeschluß die Besitzstörung durch gewaltsames Eindringen durch eine versperrte Türe festgestellt und der Verpflichtete zur Wiederherstellung des alten Zustandes verhalten wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000384

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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