Norm
AHG §1Rechtssatz
Da die Interessenklage auf Wertersatz geht und nicht eine schuldhafte Handlung voraussetzt, so kann sie auch geltend gemacht werden, wenn eine Amtshaftung ausgeschlossen ist; auch unterliegt sie nicht den Zuständigkeitsbeschränkungen des AHG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004804Dokumentnummer
JJR_19540526_OGH0002_0030OB00711_5300000_002