Norm
ABGB §879 CIIbRechtssatz
Ein Vertrag, mit dem eine Steuerhinterziehung verbunden ist, ist nicht nichtig, wenn die Steuerhinterziehung nicht der alleinige Zweck des Geschäfts ist.
Veröff: NJW 1954,1401
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1954:RS0103108Dokumentnummer
JJR_19540609_AUSL000_0020ZR00070_5300000_001