RS OGH 1954/6/9 IIZR70/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.06.1954
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Norm

ABGB §879 CIIb

Rechtssatz

Ein Vertrag, mit dem eine Steuerhinterziehung verbunden ist, ist nicht nichtig, wenn die Steuerhinterziehung nicht der alleinige Zweck des Geschäfts ist.

Veröff: NJW 1954,1401

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1954:RS0103108

Dokumentnummer

JJR_19540609_AUSL000_0020ZR00070_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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