Norm
ABGB §492Rechtssatz
Keine Streitanhängigkeit zwischen Negatorienklage auf Unterlassung des Viehtriebes einerseits und Negatorienklage auf Unterlassung des Fahrens mit Schiebkarren andererseits ( zwischen denselben Streitparteien ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015230Dokumentnummer
JJR_19540609_OGH0002_0010OB00329_5400000_001