Norm
EO §331 BRechtssatz
Gegen die Pfändung der Mietrechte des Verpflichteten steht dem Vermieter kein Rechtsmittel zu. Er kann sich erst gegen den Verwertungsbeschluss wehren, wenn durch diesen in die ihm zustehenden Rechte eingegriffen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004090Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010