Norm
DSt 1872 §2 HRechtssatz
Die Einbringung eines Antrages auf Mietzinsüberprüfung durch einen Anwalt in eigener Sache stellt eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar, wenn sie als Maßnahme gegen die Nichteinhaltung eines Bestandvertrages seitens des Bestandgebers des Anwaltes gedacht ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0055695Dokumentnummer
JJR_19540615_OGH0002_0000DS00041_5400000_001