Norm
ABGB §914 IIIhRechtssatz
Wenn in einem Vertrag, worin dem einen Teil sämtliche derzeitigen und zukünftigen Patente des anderen Teiles nach abschließender Regelung der einzelnen Vertragspunkte darauf hingewiesen wird, daß bezüglich gewisse namentlich bezeichneter Patente bereits zwei Lizenzverträge bestehen, so kann dies nach den Grundsätzen der Logik nur so verstanden werden, daß diese anderen Patente nicht dem Lizenzvertrag unterliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0030753Dokumentnummer
JJR_19540616_OGH0002_0030OB00338_5400000_001