RS OGH 1954/6/30 3Ob341/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1954
beobachten
merken

Norm

ZPO §568

Rechtssatz

Ein gegen den Verpflichteten ergangener Exekutionstitel berechtigt den betreibenden Gläubiger, auch gegen die Familienangehörigen des Verpflichteten, die sich auf Grund eines Familienrechtsverhältnisses in der Wohnung befinden, die Räumungsexekution durchzuführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0044939

Dokumentnummer

JJR_19540630_OGH0002_0030OB00341_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten