Norm
ZPO §568Rechtssatz
Ein gegen den Verpflichteten ergangener Exekutionstitel berechtigt den betreibenden Gläubiger, auch gegen die Familienangehörigen des Verpflichteten, die sich auf Grund eines Familienrechtsverhältnisses in der Wohnung befinden, die Räumungsexekution durchzuführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0044939Dokumentnummer
JJR_19540630_OGH0002_0030OB00341_5400000_001