RS OGH 1954/7/7 2Ob261/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1954
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Norm

GBG §26
GBG §94 Abs1 Z3 D

Rechtssatz

Wenn das Begehren auf Einverleibung des Eigentumsüberganges durch den Inhalt einer Kaufvertragsurkunde nicht begründet erscheint, der ein - wenn auch nur vom Verkäufer unterfertigter - Nachtrag beigesetzt ist, daß in der Kaufvertragsurkunde eine andere als die verkaufte Sache als Kaufgegenstand bezeichnet wurde, kommt dieser Nachtrag einer Zurücknahme der Unterschrift des Verkäufers unter dem Kaufvertrag gleich. Das Gesuch ist daher abzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 261/54
    Entscheidungstext OGH 07.07.1954 2 Ob 261/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0060344

Dokumentnummer

JJR_19540707_OGH0002_0020OB00261_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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