Norm
GBG §26Rechtssatz
Wenn das Begehren auf Einverleibung des Eigentumsüberganges durch den Inhalt einer Kaufvertragsurkunde nicht begründet erscheint, der ein - wenn auch nur vom Verkäufer unterfertigter - Nachtrag beigesetzt ist, daß in der Kaufvertragsurkunde eine andere als die verkaufte Sache als Kaufgegenstand bezeichnet wurde, kommt dieser Nachtrag einer Zurücknahme der Unterschrift des Verkäufers unter dem Kaufvertrag gleich. Das Gesuch ist daher abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0060344Dokumentnummer
JJR_19540707_OGH0002_0020OB00261_5400000_001