Norm
StPO §281 Abs1 Z9 litaRechtssatz
Die Nichtunterstellung einer Tat unter weitere, mit dem gleichen Strafsatz bedrohte idealkonkurrierende Gesetzesbestimmungen kann nur mit Berufung angefochten werden. Würde jedoch die richtige Subsumtion die Anwendung eines anderen Strafsatzes zur Folge haben, so liegt der Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 11 StPO vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0099735Dokumentnummer
JJR_19540713_OGH0002_0050OS00542_5400000_001