RS OGH 1954/7/13 4Ob118/54

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Veröffentlicht am 13.07.1954
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Norm

AngG §27 Z1 E1c

Rechtssatz

Der Dienstgeber kann den Dienstnehmer, der nach außenhin für die Ausführung eines Auftrages verantwortlich ist, nicht wegen Pflichtverletzung entlassen, für die gemäß den internen Verhältnissen ein anderer Dienstnehmer haftbar ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 118/54
    Entscheidungstext OGH 13.07.1954 4 Ob 118/54
    Veröff: SozM IA/d,77

Schlagworte

SW: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Untreue, Vertrauensunwürdigkeit, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0029699

Dokumentnummer

JJR_19540713_OGH0002_0040OB00118_5400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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