Norm
AngG §27 Z6 E6cRechtssatz
Erhebliche Ehrverletzungen verlieren den Charakter eines Entlassungsgrundes nach § 27 Z 6 AngG, wenn die Umstände des Falles die Beleidigung als noch entschuldbar erscheinen lassen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, wichtiger Grund, Angestellte, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Entschuldigungsgrund, Erheblichkeit, provoziert, Ehrenbeleidigung, UnmutsäußerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0029653Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.08.2019