RS OGH 1954/7/13 4Ob118/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1954
beobachten
merken

Norm

ABGB §1162 IAc

Rechtssatz

Erhebliche Eheverletzung verlieren den Charakter eines Entlassungsgrundes, wenn die Umstände des Falles die Beleidigung als noch entschuldbar erscheinen lassen. Der Dienstgeber kann die Dienstnehmer, der nach außenhin für die Ausführung eines Auftrages verantwortlich ist, nicht wegen Pflichtverletzung entlassen, für die gemäß den internen Verhältnissen ein anderer Dienstnehmer haftbar ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 118/54
    Entscheidungstext OGH 13.07.1954 4 Ob 118/54
    Veröff: SozM IA/d,77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0026133

Dokumentnummer

JJR_19540713_OGH0002_0040OB00118_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten