Norm
ABGB §1162 IAcRechtssatz
Erhebliche Eheverletzung verlieren den Charakter eines Entlassungsgrundes, wenn die Umstände des Falles die Beleidigung als noch entschuldbar erscheinen lassen. Der Dienstgeber kann die Dienstnehmer, der nach außenhin für die Ausführung eines Auftrages verantwortlich ist, nicht wegen Pflichtverletzung entlassen, für die gemäß den internen Verhältnissen ein anderer Dienstnehmer haftbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0026133Dokumentnummer
JJR_19540713_OGH0002_0040OB00118_5400000_001