Norm
ABGB §760Rechtssatz
Dem Fiskus muss freigestellt bleiben, ob er vom Heimfallsrecht Gebrauch machen will. Das Gericht darf ihm nicht gegen seinen Willen einen allenfalls sogar überschuldeten Nachlass aufhalsen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0008111Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.06.2015