Norm
ABGB §186Rechtssatz
Kein Rekursrecht der Pflegeeltern, denen das Kind nicht durch Gerichtsbeschluss in Pflege und Erziehung überwiesen wurde und nun abgenommen werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0006506Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.01.2020