RS OGH 1954/7/14 1Ob446/54, 1Ob959/54

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Veröffentlicht am 14.07.1954
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Norm

EO §346 Abs1
EO §353 Abs1 IA
EO §353 Abs1 IB
EO §353 Abs1 IIB

Rechtssatz

Der Endbeschluß, der Beklagte sei schuldig, eigenmächtig verbrachte Inventarstücke an den vorigen Aufstellungsort zurückzubringen, ist nicht nach § 346 EO durch Abnahme der Sachen, sondern nach § 353 EO zu vollstrecken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004377

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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