Norm
ABGB §364c C1Rechtssatz
Gleichgültig, ob die Eintragung einer Gutsübergabeverpflichtung zulässig ist, darf eine solche Eintragung, sobald sie einmal im Grundbuche ersichtlich ist, bei der Erledigung des Ansuchens um Übertragung des Eigentums nicht übergangen werden, weil der Grundbuchstand für die Erledigung maßgebend werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0011898Dokumentnummer
JJR_19540714_OGH0002_0020OB00548_5400000_001