Norm
ABGB §1162dRechtssatz
Auch eine mit einer kürzeren als der vertragsmäßigen Frist ausgesprochene Kündigung beendet das Dienstverhältnis. Die sechsmonatliche Präklusivfrist des § 1162 d ABGB ist auch dann anzuwenden, wenn zur Frage steht, ob eine Kündigung dem Vertrage und dem Gesetz gemäß erfolgte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: vorzeitiger Austritt, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, Fallfrist, Verkürzung, Ausschlußfrist, Präklusion, Wirkung, Wirksamkeit, Unwirksamkeit, Ersatzanspruch, Entlassung, GeltendmachungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0029166Dokumentnummer
JJR_19540716_OGH0002_0040OB00090_5400000_001