Norm
EO §382 Z8 IIICRechtssatz
Wenn das Gericht erster Instanz ohne Prüfung der sachlichen Voraussetzungen die EV nur auf Grund übereinstimmender Willenserklärungen der Parteien bewilligte und zwar so, daß der Gattin der abgesonderte Wohnort in einer bestimmten Gemeinde zugestanden wurde, darf das Rekursgericht nicht ohne Prüfung der Voraussetzungen in eine uneingeschränkte Bewilligung abändern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0005370Dokumentnummer
JJR_19540901_OGH0002_0020OB00618_5400000_001