RS OGH 1954/9/21 4Ob159/54

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Veröffentlicht am 21.09.1954
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Norm

ABGB §879 BIIh
ABGB §1152 D
ABGB §1154
ABGB §1444 Db
HeimArbG allg

Rechtssatz

Wie ein Arbeitnehmer während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses auf das ihm zustehende Entgelt nicht wirksam verzichten kann, weil er vom Arbeitgeber wirtschaftlich abhängig ist, kann auch eine Hausgewerbetreibende, die von einem Auftraggeber abhängt, keinen wirksamen Verzicht abgeben, solange die Geschäftsbeziehungen bestehen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 159/54
    Entscheidungstext OGH 21.09.1954 4 Ob 159/54
    Veröff: Arb 6068 = SozM III/E,128

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0037835

Dokumentnummer

JJR_19540921_OGH0002_0040OB00159_5400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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