Norm
ABGB §879 BIIhRechtssatz
Wie ein Arbeitnehmer während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses auf das ihm zustehende Entgelt nicht wirksam verzichten kann, weil er vom Arbeitgeber wirtschaftlich abhängig ist, kann auch eine Hausgewerbetreibende, die von einem Auftraggeber abhängt, keinen wirksamen Verzicht abgeben, solange die Geschäftsbeziehungen bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0037835Dokumentnummer
JJR_19540921_OGH0002_0040OB00159_5400000_002