Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Berufspflichtenverletzung, wenn der Rechtsanwalt mit seinem Rechtsanwaltsanwärter ein Übereinkommen trifft, laut welchem er diesen an den eingehenden Kosten der von ihm in die Kanzlei gebrachten Sachen prozentuell beteiligt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0055248Dokumentnummer
JJR_19540930_OGH0002_0000DS00066_5400000_001