Norm
ABGB §916 Abs2Rechtssatz
Scheingeschäft - Exszindierung. Beim Scheingeschäft umfaßt der Schutz des gutgläubigen Dritten auch den Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000830Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2017