RS OGH 1954/9/30 1Ob514/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1954
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Norm

ABGB §986 B1
ABGB §1346

Rechtssatz

Bürgschaft für eine Aufwertungsverbindlichkeit, deren Erfüllung vom Schuldner nicht mit Erfolg verlangt werden kann, weil die Goldklausel unverbindlich geworden und die Kaufkraftklausel nach herrschender Auffassung nicht ausreichend bestimmt ist. Gegen die Subsidiarität der Bürgschaft ist nicht verstoßen, weil infolge der vom Schuldner selbst getroffenen Aufwertungsvereinbarung eine - allerdings nicht durchsetzbare - Aufwertungsverbindlichkeit besteht.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 514/54
    Entscheidungstext OGH 30.09.1954 1 Ob 514/54
    Veröff: JBl 1955,69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0023959

Dokumentnummer

JJR_19540930_OGH0002_0010OB00514_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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