Norm
ZPO §395Rechtssatz
Gegen einen Beschluß des Berufungsgerichtes, mit dem ein Anerkenntnisurteil ohne Rechtskraftvorbehalt aufgehoben und der Antrag auf Fällung eines Anerkenntnisurteiles abgewiesen wurde, ist ein Rekurs unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0040929Dokumentnummer
JJR_19541006_OGH0002_0030OB00650_5400000_001