Norm
UrhG §5Rechtssatz
Durch den Erwerb des Rechts auf Übersetzung sowie auf Veröffentlichung und Vertrieb des übersetzten Werkes erwirbt der Verlag ein Werknutzungsrecht, das insoferne ein absolutes Recht gewährt, als er dadurch instandgesetzt wird, selbständig gegen jeden Eingriff eines Dritten vorzugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0076376Dokumentnummer
JJR_19541006_OGH0002_0030OB00462_5400000_003