Norm
StGB §84 ARechtssatz
Ob eine Verletzung schwer ist oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die vom Richter und nicht vom medizinischen Sachverständigen zu lösen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0092554Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021