Norm
KartG 1959 §31Rechtssatz
Der Antrag auf Löschung einer rechtskräftig eingetragenen Kartellvereinbarung kann nicht damit begründet werden, daß die Eintragung hätte versagt werden sollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0063674Dokumentnummer
JJR_19541014_OGH0002_000OKT00002_5400000_004