Norm
AngG §32Rechtssatz
Ein Mitverschulden an der ungerechtfertigten Entlassung ist nicht anzunehmen, wenn das als Entlassungsgrund geltend gemachte vermeintliche unentschuldigte Fernbleiben vom Dienst nur kurzfristig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Verschulden, Kulpakompensation, Ausgleich, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ersatz, Schadenersatz, beiderseitig, Verschulden, Unterlassen, Unterbleiben, Dienstleistung, Arbeitsleistung, Dienstverweigerung, ArbeitsverweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0028253Dokumentnummer
JJR_19541019_OGH0002_0040OB00140_5400000_002