RS OGH 1954/10/19 4Ob74/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1954
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Norm

ABGB §1162 IAc
AngG §27 D

Rechtssatz

Vertrauliche Mitteilungen eines Angestellten dem Betriebsrat gegenüber über Vorgesetzte, wenn die Richtigkeit der Mitteilungen nach den Umständen des Falles wahrscheinlich ist, sind keine Entlassungsgründe.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 74/54
    Entscheidungstext OGH 19.10.1954 4 Ob 74/54

Schlagworte

SW: Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Beschuldigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0029270

Dokumentnummer

JJR_19541019_OGH0002_0040OB00074_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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