Norm
AngG §8 Abs8 VARechtssatz
Keine Anzeigepflicht des Angestellten nach Entlassung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellter, Dienstverhinderung, Verhinderung, vorzeitige Auflösung, Mitteilung, Entgelt, Lohn, Gehalt, Fortzahlung, Pflicht, BekanntgabeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0027982Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.12.2016