Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Wenn der Hauseigentümer duldet, daß der Gekündigte die in seinem Haus gelegene Ersatzwohnung bezieht, gilt dies als stillschweigende Genehmigung des in der Verurteilung Zug um Zug gelegenen Wohnungstausches und der Vertragsübernahme. Er kann daher nicht mit einer Räumungsklage gegen den neuen Mieter vorgehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000275Dokumentnummer
JJR_19541020_OGH0002_0020OB00530_5400000_001