RS OGH 1954/10/20 2Ob530/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1954
beobachten
merken

Norm

ABGB §863 FI
EO §8 A

Rechtssatz

Wenn der Hauseigentümer duldet, daß der Gekündigte die in seinem Haus gelegene Ersatzwohnung bezieht, gilt dies als stillschweigende Genehmigung des in der Verurteilung Zug um Zug gelegenen Wohnungstausches und der Vertragsübernahme. Er kann daher nicht mit einer Räumungsklage gegen den neuen Mieter vorgehen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 530/54
    Entscheidungstext OGH 20.10.1954 2 Ob 530/54
    EvBl 1954/452 S 655

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000275

Dokumentnummer

JJR_19541020_OGH0002_0020OB00530_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten