Norm
AnfO §2Rechtssatz
Der Erfüllung einer richtigen und fälligen Schuld außerhalb des Konkurses ist dann nach § 2 AnfO anfechtbar, wenn im konkreten Falle darin eine Benachteiligung der übrigen Gläubiger liegt und eine Benachteiligungsabsicht vorhanden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0050597Dokumentnummer
JJR_19541020_OGH0002_0010OB00201_5400000_002