Norm
ABGB §1159Rechtssatz
Umwandlung einer Entlassung in eine Kündigung nur mit Zustimmung des Entlassenen zulässig. Wenn dieser aber der Umwandlung der Entlassung in eine fristgemäße Kündigung zustimmt, dann handelt es sich schon nicht mehr um eine Kündigung, soweit darunter eine einseitige rechtsgestaltende Erklärung verstanden wird, sondern um ein mit Zustimmung beider Teile abgeschlossenes zweiseitiges Rechtsgeschäft, nach welchem das Dienstverhältnis einverständlich nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet sein soll.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, Ende, einverständlich,Änderung, Abänderung, Vereinbarung, Umdeutung, VerzichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0028693Zuletzt aktualisiert am
07.10.2009