Norm
EO §66Rechtssatz
Unzulässigkeit des Rekurses gegen eine Anordnung des Gerichtes an das Vollstreckungsorgan zwecks Durchführung eines einzelnen Exekutionsaktes; ebenso auch gegen einen Beschluß, der eine Abänderung dieser Anordnung ablehnt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0002063Dokumentnummer
JJR_19541027_OGH0002_0030OB00695_5400000_001