RS OGH 1954/10/28 2Ob514/54, 5Ob84/63

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Veröffentlicht am 28.10.1954
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Norm

ABGB §905 IB
ABGB §986
GoldKlG §2 ArtII Abs1

Rechtssatz

Daß eine nicht effektive Schuld in Schweizer Franken auf Gold - Franken lautet, stellt nicht eine Verbindung zwischen dem geschuldeten Geldbetrag und dem Goldpreis her, sondern bedeutet nur, daß bei Errechnung der Schweizerfrankenschuld Münzfußänderungen in dieser Währung zu berücksichtigen sind. Die Goldklauselvorschriften stehen der Gültigkeit dieser Vereinbarung nicht entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0038321

Dokumentnummer

JJR_19541028_OGH0002_0020OB00514_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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